Militärkonventionen

Militärkonventionen

Militärkonventionen, jede auf das Heerwesen bezügliche Übereinkunft zwischen zwei Staaten, bes. die Verträge zwischen Preußen und den übrigen deutschen Staaten [s. Beilage: Deutschland, Abschnitt: Heer].


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Militärkonventionen — Militärkonventionen, Staatsverträge über militärische Verhältnisse. Dahin gehört z. B. die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21.–25. Nov. 1870, die dann später in die deutsche Reichsverfassung vom 16. April… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Heer (Kaiserreich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Reichsheer — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutscher Bund — Der Deutsche Bund war ein Staatenbund überwiegend deutschsprachiger Staaten zwischen 1815 und 1866. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen. Er folgte dem 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reich und dem napoleonischen …   Deutsch Wikipedia

  • Bestätigung — Im Militärstrafverfahren bedürfen die Urteile der erkennenden Gerichte, nicht aber die Strafverfügung (s. d.), der B. durch die Kommandogewalt, vor allem durch den obersten Kriegs, bez. Kontingentshern selbst. Sie bedeutet bei den im ordentlichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundesrat — Bundesrat, im Deutschen Reich (und vorher im Norddeutschen Bund) das Kollegium der Vertreter der Bundesstaaten, der Träger der Reichssouveränität. Im B. findet nach einem Ausspruch des Fürsten Bismarck die Souveränität der verbündeten Regierungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landesaufnahme — (hierzu die Textbeilage: »Die Landesaufnahme in den wichtigsten Ländern«) oder Landeskartierung, Mappierung, die Arbeiten zur Herstellung einer Landeskarte des Staatsgebietes, die nicht nur eingehendere Kenntnis von der Erdfläche des Staates… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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